Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe begleitet Familien in ihrem Alltag: bei Erziehungsfragen, Konflikten, Behördenkontakten und der Organisation des Familienlebens. Sie ist auf längere Dauer angelegt und setzt die Mitarbeit der Familie voraus.
Ziel und Zielgruppe
§ 31 SGB VIII beschreibt die SPFH als intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen; sie soll Hilfe zur Selbsthilfe geben. Typische Anlässe sind Überforderung der Eltern, Vernachlässigungsrisiken, Konflikte zwischen Eltern und Kindern, Schulprobleme oder die Rückführung eines Kindes nach einer Fremdunterbringung.
Umfang und Dauer
Das Jugendamt bewilligt die SPFH in Fachleistungsstunden, in der Praxis meist zwischen 6 und 12 Stunden pro Woche, in Krisenphasen auch mehr. Die Hilfe läuft häufig ein bis zwei Jahre, mit Hilfeplanfortschreibung etwa alle sechs Monate. In der Anfangsphase sind zwei bis drei Kontakte pro Woche üblich, später wird die Intensität reduziert. Für den Träger heißt das: Das Monatskontingent ist nicht konstant, sondern folgt der Fortschreibung.
Was die Fachkraft tut
- Hausbesuche und Gespräche mit Eltern und Kindern, häufig getrennt
- Begleitung zu Schule, Kita, Ärzten, Jobcenter, Behörden
- Strukturierung des Alltags: Tagesablauf, Finanzen, Haushalt
- Vernetzung mit Beratungsstellen, Therapeuten, Verwandten
- Berichte zum Hilfeplangespräch, Meldung bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a)
Die Dokumentation je Kontakt enthält Datum, Dauer, Beteiligte, Inhalt und Bezug zu den Hilfeplanzielen. Weil SPFH mehrere Kontakte pro Woche über Monate bedeutet, entstehen je Familie schnell 60 bis 100 Einträge pro Halbjahr; ohne System werden Berichte zur Fortschreibung zur Fleißarbeit.
Abrechnung
Die SPFH wird nach Fachleistungsstunden abgerechnet, üblicherweise monatlich je Familie mit Leistungsnachweis. Typische Sätze liegen je nach Kommune zwischen etwa 55 und 90 Euro pro Stunde. Da mehrere Fachkräfte an einer Familie arbeiten können (etwa im Tandem oder als Vertretung), muss die Abrechnung Stunden mehrerer Personen für dieselbe Bewilligung zusammenführen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine SPFH?
Meist ein bis zwei Jahre, in Ausnahmen länger. Die Dauer wird im Hilfeplan festgelegt und bei jeder Fortschreibung überprüft.
Kann die SPFH gegen den Willen der Familie eingesetzt werden?
Nein, sie setzt die Mitarbeit der Familie voraus. Bei Kindeswohlgefährdung sind andere Instrumente vorgesehen.
Was ist der Unterschied zwischen SPFH und Erziehungsbeistandschaft?
Die SPFH richtet sich an die Familie als Ganzes, die Erziehungsbeistandschaft (§ 30) an ein einzelnes Kind oder einen Jugendlichen.
So läuft es in Klify
- SPFH-Fälle mit Wochen- und Monatskontingent; mehrere Fachkräfte je Familie mit eigenen Wochenstunden.
- Gesprächsinhalte aus Vorlagen (Hausbesuch, Elterngespräch, Begleitung) und Bezug auf Ziele der Familie.
- Rechnung und Leistungsnachweis je Familie und Monat, auch wenn mehrere Fachkräfte beteiligt waren.