Wissen › Grundlagen
Grundlagen

Freie Träger der Jugendhilfe: Wer sie sind und wie sie arbeiten

Von rund 32.700 Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland sind etwa 26.300 freie Träger. Sie sind Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder Unternehmen und erbringen die Hilfen, die das Jugendamt bewilligt.

Lesezeit ca. 3 Min · Stand September 2026

Rechtsformen und Anerkennung

Der Begriff „freier Träger“ sagt nichts über die Rechtsform. Verbreitet sind eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs und zunehmend auch gewerbliche GmbHs oder Einzelunternehmen. Für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII hilfreich, aber für ambulante Hilfen nicht in jedem Fall Voraussetzung; entscheidend sind die Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII (ambulant) beziehungsweise §§ 78a ff. SGB VIII (teilstationär und stationär).

Leistungs- und Entgeltvereinbarung

Bevor ein Träger abrechnen kann, vereinbart er mit dem Jugendamt Leistung, Qualität und Entgelt. Für ambulante Hilfen geschieht das nach § 77 SGB VIII, häufig als Vereinbarung über den Preis einer Fachleistungsstunde je Hilfeart. Die Sätze unterscheiden sich je nach Kommune, Qualifikation der Fachkräfte und Leistungsbeschreibung; für eine Fachleistungsstunde in der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind Werte zwischen etwa 55 und 90 Euro üblich, in Einzelfällen darüber.

Für den Träger folgt daraus eine Preismatrix: je Jugendamt und je Hilfeart ein Satz, dazu die Abrechnungseinheit (meist 60 Minuten, bei einigen Leistungen ein Tagessatz). Diese Matrix ändert sich mit jeder Neuverhandlung, deshalb braucht sie eine Historie.

Der Alltag eines ambulanten Trägers

Ein ambulanter Träger mit 20 Fachkräften betreut typischerweise 40 bis 80 Familien, verteilt auf mehrere Jugendämter. Der Monat läuft in einem festen Rhythmus: Am Monatsanfang stehen neue Bewilligungen und Zuweisungen an, während des Monats werden Gespräche erbracht und dokumentiert, am Monatsende reichen die Fachkräfte ihre Stunden ein, die Verwaltung prüft, erstellt Rechnung und Leistungsnachweis je Jugendamt und verfolgt den Zahlungseingang. Fachkräfte arbeiten angestellt oder auf Honorarbasis; bei Honorarkräften kommt die eigene Abrechnung mit dem Träger hinzu.

Woran Träger scheitern

Die häufigsten Probleme sind nicht fachlich, sondern organisatorisch: Kontingente werden überschritten, weil niemand den laufenden Stand kennt; Leistungsnachweise werden nach dem Monatsende aus Notizen rekonstruiert; bei Urlaub oder Krankheit bleibt eine Familie unbetreut, weil die Vertretung nicht organisiert ist; und die Honorarabrechnung passt nicht zur Rechnung an das Jugendamt, weil beide aus verschiedenen Listen entstehen. Alle vier Probleme lassen sich mit einer gemeinsamen Datenbasis vermeiden.

Häufige Fragen

Braucht ein ambulanter Träger die Anerkennung nach § 75 SGB VIII?

Für die Zusammenarbeit ist die Vereinbarung nach § 77 SGB VIII entscheidend. Die Anerkennung nach § 75 stärkt die Position, etwa bei Förderung und Mitwirkung, ist aber je nach Kommune keine zwingende Voraussetzung für einzelne ambulante Leistungen.

Wie viele Fachkräfte hat ein typischer ambulanter Träger?

Die Spanne ist groß. Viele Träger arbeiten mit 5 bis 30 Fachkräften, größere mit 100 und mehr an mehreren Standorten. Ab etwa 10 Fachkräften lohnt sich eine Software, weil die manuelle Koordination dann mehr Zeit kostet als die Hilfe selbst.

Dürfen freie Träger mit Honorarkräften arbeiten?

Ja, das ist verbreitet. Zu beachten sind die Vorgaben der Leistungsvereinbarung zur Qualifikation und die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit.

So läuft es in Klify

  • Preise je Jugendamt und Hilfeart mit Abrechnungseinheit und Preishistorie; Änderungen wirken nur für die Zukunft.
  • Angestellte und freiberufliche Fachkräfte im selben System; Honorare entstehen aus denselben freigegebenen Stunden wie die Rechnung an das Jugendamt.
  • Koordination, Regionalleitung und Verwaltung sehen jeweils nur den Ausschnitt, der zu ihrer Rolle gehört.
Demo anfragen · Antwort in 48 Stunden